Rechtsprechung
BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, personenorientierten oder haushaltsbezogenen Gebührenmaßstabs bei der Bemessung von Müllabfuhrgebühren - Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Satzungsrechtliche Müllgebührenbemessung; Haushaltsangehörige; Müllmenge; Abfallbeseitigungskosten; Gleichheitsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 13.06.1991 - 5 A 33/90
- OVG Niedersachsen, 09.03.1992 - 9 L 4703/91
- BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 348
- WM 1994, 702
- DVBl 1995, 66 (Ls.)
Wird zitiert von ... (96) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82
Einheitsgebühr - Anforderungen des Gleichheitssatzes
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Vielmehr läßt Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Praktikabilität (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - DVBl 1989, 413) - je nach den Umständen des Einzelfalls bei der Bemessung von Müllabfuhrgebühren sowohl mengen- oder gewichtsorientierte als auch personen- oder (wenn auch eher ausnahmsweise) haushaltsbezogene Gebührenmaßstäbe zu.Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben (vgl. Urteile vom 9. November 1984, a.a.O., und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 2 S. 3 ), wenn die dem strikten formalen Gleichbehandlungsgebot entsprechende Gebührenbemessung zu einem Verwaltungsaufwand führen würde, der in Anbetracht der nur geringfügigen betragsmäßigen Auswirkung "in bezug auf den erreichten Erfolg außerhalb einer tragfähigen Relation stünde" (…Urteil vom 11. November 1987, a.a.O.).
Dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität kommt danach um so mehr Gewicht zu, je geringer die Auswirkungen der Unterschiede in der Leistung auf das diesen unterschiedlichen Leistungen entsprechende Entgelt sind (Urteil vom 9. November 1984, a.a.O.).
Art. 3 Abs. 1 GG beläßt ferner die Freiheit, die Gebührenbemessung entweder leistungsproportional oder kostenorientiert - d.h. mit Blick auf die durch die einzelne Benutzung verursachten Kosten - vorzunehmen, also eine Differenzierung nach Leistungsaspekten ggf. zu unterlassen, wenn ihr "gebührenrechtlich nur untergeordnete Bedeutung" zukommt (BVerwG, Urteil vom 9. November 1984, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1982 - 2 S 1378/81 - KStZ 1982, 213 ; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 96 und 224).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke; …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Der "ergänzende" Hinweis (Beschluß S. 5 a.E.) auf die "Unzulässigkeit der Gebührenfestsetzung auf unbestimmte Zeit" nach der bis 31. Dezember 1991 geltenden Fassung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes bedeutet zwar - wie das in Bezug genommene Urteil des Berufungsgerichts vom 13. Februar 1990 - OVG 9 L 113/89 - belegt -, daß "der angefochtene Bescheid ... schon aus formalen Gründen aufzuheben" ist.Das Berufungsgericht hält den angefochtenen Bescheid - unabhängig von dem zu Unrecht angenommenen Verstoß gegen den Gleichheitssatz - somit auch deshalb für rechtswidrig, weil das niedersächsische Landesrecht "im Gegensatz zu § 12 KAG S-H oder zu Art. 12 BayKAG" keine Vorschrift enthalte, "die es den Gemeinden erlaubt, in Bescheiden über Abgaben, die für einen bestimmten Zeitraum erhoben werden, zu bestimmen, daß diese Bescheide für die folgenden Zeitabschnitte gelten"; ohne eine solche spezielle gesetzliche Grundlage könnten Gebühren nicht fortlaufend bis auf unbestimmte Zeit festgesetzt werden (vgl. Beschluß S. 5 i.V.m. S. 8 des in Bezug genommenen Urteils vom 13. Februar 1990 - OVG 9 L 113/89 -).
Die letztgenannte Frage hat das Berufungsgericht in dem in Bezug genommenen Urteil vom 13. Februar 1990 - OVG 9 L 113/89 - (UA S. 8 f.) offengelassen.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1984 - 3 A 84/84
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Das Berufungsgericht hat - wie bereits das Verwaltungsgericht - die Aufhebung des angefochtenen Gebührenbescheides der Beklagten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des früher zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1984 - OVG 3 A 84/84 - NVwZ 1985, 441) in erster Linie damit begründet, die Gebührensatzung der Beklagten trage dem Gebot des § 5 Abs. 3 Satz 2 NKAG, bei der hilfsweise zulässigen Wahl eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabs die Wirklichkeitsnähe zu berücksichtigen, nicht ausreichend Rechnung; eine unterschiedslose Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühren je Haushalt unabhängig von der Zahl der Haushaltsangehörigen widerspreche dem Gleichheitssatz, der eine Gebührenbemessung nach dem unterschiedlichen Ausmaß der erbrachten Leistung gebiete und deshalb der Vernachlässigung der Unterschiede der Entsorgungsleistung nach Menge oder Gewicht entgegenstehe (Beschluß S. 4).Zwar hat das Berufungsgericht - wie die Bezugnahme in dem angefochtenen Beschluß auf das Urteil vom 4. Oktober 1984 - OVG 3 A 84/84 - (NVwZ 1985, 441) zeigt - den Vorrang des Wirklichkeitsmaßstabs bei der Gebührenbemessung und das Gebot der Berücksichtigung der Wirklichkeitsnähe bei der hilfsweise zulässigen Wahl eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabs aus § 5 Abs. 3 NKAG abgeleitet.
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81
Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG ist danach bei festgestellter Ungleichbehandlung nur zu fragen, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen, nicht hingegen, ob der Satzungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 f.). - BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Dem Ortsgesetzgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden läßt (BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933 ; BVerwG, Urteil vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33 ). - BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Vielmehr läßt Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Praktikabilität (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - DVBl 1989, 413) - je nach den Umständen des Einzelfalls bei der Bemessung von Müllabfuhrgebühren sowohl mengen- oder gewichtsorientierte als auch personen- oder (wenn auch eher ausnahmsweise) haushaltsbezogene Gebührenmaßstäbe zu. - BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94
Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Allerdings ist hervorzuheben, daß die Zulässigkeit dieses groben Rasters eher eine Ausnahme darstellt und die von Art. 3 Abs. 1 GG eingeräumte Freiheit aufgrund landesgesetzlicher Vorgaben zugunsten bestimmter Gebührenmaßstäbe (vgl. z.B. jetzt § 3 a Abs. 5 NAbfG i.d.F. vom 7. November 1991 ) in zulässiger Weise eingeengt werden kann (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - DVBl 1994, 820). - BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86
Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben (…vgl. Urteile vom 9. November 1984, a.a.O., und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 2 S. 3 ), wenn die dem strikten formalen Gleichbehandlungsgebot entsprechende Gebührenbemessung zu einem Verwaltungsaufwand führen würde, der in Anbetracht der nur geringfügigen betragsmäßigen Auswirkung "in bezug auf den erreichten Erfolg außerhalb einer tragfähigen Relation stünde" (Urteil vom 11. November 1987, a.a.O.). - BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67
Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Dem Ortsgesetzgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden läßt (BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933 ; BVerwG, Urteil vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33 ). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 1378/81
Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl
Auszug aus BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Art. 3 Abs. 1 GG beläßt ferner die Freiheit, die Gebührenbemessung entweder leistungsproportional oder kostenorientiert - d.h. mit Blick auf die durch die einzelne Benutzung verursachten Kosten - vorzunehmen, also eine Differenzierung nach Leistungsaspekten ggf. zu unterlassen, wenn ihr "gebührenrechtlich nur untergeordnete Bedeutung" zukommt (BVerwG…, Urteil vom 9. November 1984, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1982 - 2 S 1378/81 - KStZ 1982, 213 ; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 96 und 224).
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Von daher gesehen kann der kommunale Satzungsgeber je nach den Umständen des Einzelfalles eine Auswahl unter den verschiedensten Gebührenmodellen treffen, ohne dass sich aus dem Gleichheitsgrundsatz eine Präferenz für einen bestimmten Gebührenmaßstab ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 71 S. 21 f.). - BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig
Ohne Verstoß gegen Bundesrecht bemißt beispielsweise Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes die Gebührenhöhe im Ausgangspunkt nach dem Ausmaß der jeweiligen Inanspruchnahme, gestattet aber daneben die Berücksichtigung "sonstiger Merkmale" - etwa des Werts der Benutzung für den Abgabepflichtigen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Kriteriums Beschluß vom 15. März 1995 - BVerwG 8 NB 1.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 74 S. 28 [31]), der Höhe der aufgewendeten Kosten, der Abnahmemenge (vgl. zur Zulässigkeit dieser Maßstäbe Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 71 S. 19 [21 f.]) oder auch in besonderen Fällen sozialer Gesichtspunkte (vgl. BayVGH, Normenkontroll-Urteil vom 3. Februar 1984 - Nr. 23 N 81 A. 734 - BayVBl 1984, 340) -, "wenn öffentliche Belange das rechtfertigen". - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, BVerwG 8 C 21.92, KStZ 1995, 54 = BWGZ 1995, 336 mit Nachw. aus der Rechtspr.).Für die Erhebung von Benutzungsgebühren folgt hieraus, daß bei etwa gleicher Inanspruchnahme der kommunalen Einrichtungen etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren zu entrichten sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1979 - II 3316/77 -, KStZ 79, 155 m.w.N. aus der Rspr.; st. Rspr.) Mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG kommt es bei einer abgabenrechtlichen Ungleichbehandlung darauf an, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen; nicht entscheidend ist, ob der Satzungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 16.9.1981, BVerwG 8 C 48.81, Buchholz 401.84 - Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11f.; st.Rspr.).
Dem Ortsgesetzgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden läßt (BVerwG, Urteil vom 8.11.1968, BVerwGE 31, 33f.; Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; st.Rspr.).
Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben, wenn die dem strikten formalen Gleichbehandlungsgebot entsprechende Gebührenbemessung zu einem Verwaltungsaufwand führen würde, der in Anbetracht der nur geringfügigen betragsmäßigen Auswirkung in bezug auf den erreichten Erfolg außerhalb einer tragfähigen Relation stünde (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O., m.N. aus der Rspr.).
Dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität kommt danach um so mehr Gewicht zu, je geringer die Auswirkungen der Unterschiede in der Leistung auf das diesen unterschiedlichen Leistungen entsprechende Entgelt sind (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O., m.N. aus der Rspr.).
Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob und inwieweit eine Gebührenbemessung in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG lediglich "kostenorientiert", d.h. ohne Rücksicht auf Art und Umfang der Leistung erfolgen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 9.11.1984, BVerwG 8 C 37.82, KStZ 1985, 107; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, 213, 214 = VBlBW 1983, 178; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 196 und 224;… Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, a.a.O., S. 253).
Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz scheidet auch nicht unter dem Gesichtspunkt aus, daß die in die Kalkulation der Festgebühren einbezogenen mengenabhängigen Kosten gegenüber den fixen Kosten völlig unerheblich wären und daher vernachlässigt werden dürften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.).
Die variablen Kosten im Gebührenbereich der Festgebühren durften auch nicht aus dem Grund unberücksichtigt bleiben, weil eine leistungsbezogene Gebührenbemessung (Degression der Festgebühren) sich auf die betroffenen gebührenpflichtigen Benutzer (Eigentümer von Grundstücken mit mehreren Personen) nicht spürbar auswirkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.).
- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auch der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität (BVerwG, Urteile vom 16. September 1981, a.a.O., vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20, S. 2 undvom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - KStZ 1995, 54) kann die dargelegte erhebliche Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. - BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14
Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines …
Die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für die unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 348 f.;… Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 7; jeweils mwN).Ihm ist daher auch bei der Bestimmung von - hier einschlägigen - Wahrscheinlichkeitsmaßstäben ein weites Ermessen eingeräumt, so dass bei Vorliegen eines sachlich einleuchtenden Grundes für eine gewählte Typisierung oder Differenzierung aufgrund des Gleichheitssatzes keine noch darüber hinausgehende Verpflichtung besteht, für eine Grundgebühr den (vermeintlich) zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten oder wahrscheinlichsten Maßstab anzuwenden (vgl. BVerwG, MDR 1982, 431, 432; NVwZ-RR 1995, 348 f.; ferner BVerwGE 112, 297, 299 f.).
- BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 245/15
Tarifgestaltung durch Wasserversorgungsunternehmen: Verbrauchsunabhängige …
Die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 348, 349;… Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 7; jeweils mwN).Ihm ist daher auch bei der Bestimmung von - bei der Grundpreisermittlung einschlägigen (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG BB) - Wahrscheinlichkeitsmaßstäben ein weites Ermessen eingeräumt, so dass bei Vorliegen eines sachlich einleuchtenden Grundes für eine gewählte Typisierung oder Differenzierung aufgrund des Gleichheitssatzes keine noch darüber hinausgehende Verpflichtung besteht, für eine Grundgebühr den (vermeintlich) zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten oder wahrscheinlichsten Maßstab anzuwenden (BVerwG, MDR 1982, 431, 432; NVwZ-RR 1995, 348 f.;… NVwZ-RR 2015, 906 Rn. 6;… Senatsurteile vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 136/14, aaO, und VIII ZR 164/14, aaO;… vom 8. Juli 2015 - VIII ZR 106/14, aaO).
- BGH, 08.07.2015 - VIII ZR 106/14
Wasserversorgungsvertrag: Billigkeitskontrolle für eine differenzierende …
Die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für die unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 348 f.;… Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 7; jeweils mwN).Ihm ist daher auch bei der Bestimmung von - hier einschlägigen (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 2 KAG NRW) - Wahrscheinlichkeitsmaßstäben ein weites Ermessen eingeräumt, so dass bei Vorliegen eines sachlich einleuchtenden Grundes für eine gewählte Typisierung oder Differenzierung aufgrund des Gleichheitssatzes keine noch darüber hinausgehende Verpflichtung besteht, für eine Grundgebühr den (vermeintlich) zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten oder wahrscheinlichsten Maßstab anzuwenden (vgl. BVerwG, MDR 1982, 431, 432; NVwZ-RR 1995, 348 f.; ferner BVerwGE 112, 297, 299 f.).
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 136/14
Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines …
Die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für die unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 348 f.;… Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 7; jeweils mwN).Ihm ist daher auch bei der Bestimmung von - hier einschlägigen - Wahrscheinlichkeitsmaßstäben ein weites Ermessen eingeräumt, so dass bei Vorliegen eines sachlich einleuchtenden Grundes für eine gewählte Typisierung oder Differenzierung aufgrund des Gleichheitssatzes keine noch darüber hinausgehende Verpflichtung besteht, für eine Grundgebühr den (vermeintlich) zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten oder wahrscheinlichsten Maßstab anzuwenden (vgl. BVerwG, MDR 1982, 431, 432; NVwZ-RR 1995, 348 f.; ferner BVerwGE 112, 297, 299 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7653/95
Teileinrichtung; Erneuerungsbedürftigkeit; Technischer Verschleiß; Rechtlicher …
vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 -, NVwZ-RR 1995, 348 f.; OVG NW, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 15 A 890/90 -, NWVBl. 1996, 232. - BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01
Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …
Denn der kommunale Satzungsgeber kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine Auswahl unter den verschiedensten Gebührenmodellen treffen, ohne dass sich aus dem Gleichheitssatz eine Präferenz für einen bestimmten Gebührenmaßstab ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 71 S. 21 f.;… Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - a.a.O., S. 489). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
Wassergebühr - Gleichbehandlung - "Doppelbelastung" bei schon erfolgter …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2003 - 4 K 7/01
Grundgebühr, Benutzungseinheit, Haushaltsmaßstab, Biotonne, Personalkosten, …
- BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07
Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach …
- BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten …
- OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96
Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97
Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen …
- VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 2408/12
Abfallgebühr E 2012
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 143/14
Wasserversorgung in Sachsen: Leistungsbestimmungsrecht des öffentlich-rechtlichen …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 139/14
Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 338/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 145/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 147/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 141/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 144/14
Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 146/14
Erhebung eines einheitlich bemessenen Grundpreises durch den Versorger für das …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 339/14
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 148/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 150/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 142/14
Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 149/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 140/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 151/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 153/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 340/14
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 152/14
Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen - …
- BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 341/14
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97
Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne
- OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung, …
- VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 3668/12
Abfallgebühren Duisburg 2012
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00
Querfinanzierung der Biotonne
- VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 1565/12
Abfallgebühr Duisburg 2012
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00
Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 9 A 3915/98
Grundgebühr
- OLG Brandenburg, 17.11.2015 - 2 U 36/14
Wasserlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle der Tarifgestaltung des …
- VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 2409/12
Abfallgebühren E 2012
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Abwassergebühr für Kleinkläranlage; gerichtliche Bezugnahme auf behördliche …
- OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2504/96
Heranziehung zur Zahlung einer Abfallbeseitigungsgebühr ; Unwirksamkeit des …
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 2 S 542/94
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Kalkulation der …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 9 LA 88/07
Jahreskurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber
- OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei …
- BVerwG, 13.03.1997 - 8 B 43.97
Möglichkeiten der Heilung eines Benutzungsgebührenbescheides - Verstoß gegen das …
- BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - …
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 5800/14
Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab; …
- OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; …
- BVerwG, 26.04.2018 - 9 BN 4.18
Rechtmäßigkeit von Grundgebühren für jede Nutzungseinheit auf einem an die …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05
Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3 …
- OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02
Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98
Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 3093/97
VGH hält Rückmeldegebühren für verfassungswidrig
- VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03
Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung
- BVerwG, 15.03.2006 - 10 BN 1.06
Bestehen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Beantwortung der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1999 - 12 A 12472/98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 1 M 54/08
Rechtmäßigkeit einer Hafengebührensatzung, die eine Gebührendegression für …
- VG Gelsenkirchen, 30.07.2015 - 2 K 1556/15
Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Fläckenmaßstab; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7644/95
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zu einem …
- VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11
Wassergebühren
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 2 S 1684/11
Abfallgebühr - Begriff der eigenständigen Wohnung
- OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02
Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr; …
- BVerwG, 06.10.1995 - 8 B 144.95
Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer …
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 5359/14
Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab; …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 37/15
Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab; …
- VG Saarlouis, 24.11.2010 - 5 K 693/09
Zulässigkeit einer Mindestabfallgebühr
- BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
Verstoß gegen die Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel - Kriterien für die …
- VG Oldenburg, 20.06.2013 - 2 A 2420/12
Vereinbarkeit der Erhebung einer Grundgebühr im Abfallentsorgungsrecht mit dem …
- VG Arnsberg, 21.04.2008 - 14 K 1086/07
Kein Anspruch auf eine "Mini-Mülltonne"
- VG Gelsenkirchen, 13.11.2015 - 2 K 3021/15
Verpflichtung des Inhabers zweier Geschäftslokale zur Zahlung einer …
- OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
- VG Minden, 15.05.2003 - 9 K 1671/02
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2001 - 9 A 881/98
Abfallgebühr des Kreises
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2001 - 12 C 11775/00
- VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 K 3906/08
Mindest-Restmüllvolumen
- VG Minden, 18.12.2014 - 3 K 41/14
- VG Frankfurt/Main, 26.04.2001 - 15 E 2960/98
- BVerwG, 08.07.1997 - 8 BN 1.97
- VGH Hessen, 26.10.1995 - 5 N 237/94
Abfallgebühr - zur Kombination von Personenmaßstab und Behältermaßstab
- VG München, 08.05.2013 - M 10 K 12.5443
Abfallgebühren; Mindestentleerungen
- VG Düsseldorf, 13.05.2003 - 17 K 50/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Abfalls auf der …
- VG Greifswald, 13.05.2009 - 3 A 236/09
Keine degressive Staffelung von Hafengebühren
- VG Minden, 06.07.2000 - 9 K 3084/99
Heranziehung zu Abfallgebühren für ein Grundstück; Rechtmäßigkeit der Höhe der …